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Agrarpolitik 2014/17 ist unter Dach und Fach
23.10.2013 – (lid) – Das Seilziehen um die künftige Agrarpolitik hat ein Ende: Der Bundesrat hat heute das entsprechende Verordnungspaket verabschiedet. Die Änderungen treten auf Anfang 2014 in Kraft.
Der Bundesrat hat heute die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 gutgeheissen, teilt das Bundesamt für Landwirtschaft mit. Damit kann die neue AP per 1. Januar 2014 umgesetzt werden. Der Bundesrat will die Bauern wie bisher mit Direktzahlungen in der Höhe von jährlich 2,8 Mia. Franken unterstützen. Allerdings ändert die Verteilung: Die Bauern müssen künftig mehr Leistung erbringen; nach dem Giesskannenprinzip verteilte Tier- und Flächenbeiträge gibt es nicht mehr. Kernstück der künftigen Agrarpolitik ist die revidierte Direktzahlungsverordnung. Diese sieht sieben Beitragstypen vor: Kulturlandschaftsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge, Landschaftsqualitätsbeiträge, Produktionssicherheitsbeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge sowie Übergangsbeiträge.
Das neue Direktzahlungssystem ist gemäss Bundesrat besser auf die Ziele in der Verfassung abgestimmt. Die Entwicklung gehe nicht auf Kosten der Produktion. Im Gegenteil: Die Kalorienproduktion werde auch in den nächsten Jahren zunehmen.
Eine detaillierte Übersicht über alle Verordnungsänderungen und der Bericht über die Anhörung finden sich auf www.blw.admin.ch