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AP 14-17: Leichte Anpassungen an der Vorlage
16.12.2011 – (lid) – Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung an der Agrarpolitik 2014-2017 Anpassungen vorgenommen. Die Grundrichtung bleibt aber unangetastet.
Der Basisbeitrag bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen soll moderat erhöht und die Beitragshöhe nach Nutzungsintensität differenziert werden, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Um eine Bestossung der Alpweiden sicherzustellen soll ein tierbezogener Alpungsbeitrag für Ganzjahresbetriebe vorgesehen werden. Auch den Förderbeitrag Ackerbau will der Bundesrat erhöhen, um den Anbau von Futtergetreide zu unterstützen. Durch diese Erhöhungen sinkt die Summe bei den Anpassungsbeiträgen. Diese sollen nun – wie von vielen Seiten gefordert – auch an den Hofnachfolger übertragen werden können. Verzichtet wird zudem auf eine Erhöhung der Mindestzahl an Standardarbeitskräften (SAK) zum Bezug von Direktzahlungen. Festhalten will der Bundesrat aber an der neuen Berechnung der SAK.