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Bundeskartellamt untersagt Edeka die Übernahme von Kaiser's Tengelmann
01.04.2015 – (lid) – Der deutsche Detailhandels-Verbund Edeka darf die 450 Filialen von Kaiser's Tengelmann nicht übernehmen. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes würde die Übernahme die Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen regionalen Märkten verschlechtern.
Das Vorhaben würde zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation in ohnehin schon stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken im Grossraum Berlin, in München und Oberbayern sowie Nordrhein-Westfalen führen, schreibt das Bundeskartellamt in einer Medienmitteilung. Die Auswahlmöglichkeiten der Konsumenten wären stark eingeschränkt und es drohte die Gefahr von Preiserhöhungen, weil weniger Wettbewerber vorhanden wären. Zudem wäre die bei der Beschaffung ohnehin schon grosse Marktmacht von Edeka sowie den andere grossen Unternehmen Rewe und der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) weiter gestiegen, so das Amt.
Edeka und Tengelmann können gegen den Entscheid noch Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einreichen.