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Bundesrat beschliesst Zulage für Milch- und Getreidebauern
21.09.2018 – (lid.ch) – Der Bund streicht die Schoggigesetz-Exportbeiträge. Stattdessen gibt es für Milch- und Getreidebauern ab Januar 2019 eine Zulage.
Die WTO-Ministerkonferenz hat per Ende 2020 Exportsubventionen für verarbeitete Agrarprodukte verboten. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, per Ende 2018 die Ausfuhrbeiträge, die bislang im Rahmen des Schoggigesetzes entrichtet wurden, zu streichen. Ersetzt werden sie durch Zulagen für Milch- und Getreideproduzenten. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Verordnung verabschiedet, die per Januar 2019 in Kraft tritt.
Das Bundesamt für Landwirtschaft zahlt ab Januar 2019 den Verkehrsmilch-Produzenten eine Zulage von 4,5 Rappen pro Kilo Milch. Die Höhe könne unter Berücksichtigung der Menge und der bewilligten Mittel angepasst werden, heisst es in der Verordnung.
"Dank der Intervention der SMP und der SMP-Mitglieder wurde in der Vernehmlassung die Zulage nun um 0,5 Rappen höher angesetzt als ursprünglich beabsichtigt", stellt Stefan Hagenbuch, Direktor der Schweizer Milchproduzenten (SMP), fest. Wichtig sei nun, dass die Umsetzung zeitgerecht erfolge.
Gemäss Branchenorganisation Milch wurden bislang 6 bis 8 Prozent der gesamten Schweizer Milchproduktion im Rahmen des Schoggigesetzes vermarktet.