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Bundesrat erachtet Enthornung von Rindern als legitim
19.09.2011 – (lid) – Der Bundesrat erachtet das Enthornen von Kälbern und ausgewachsenen Rindern als mit dem Tierschutzgesetz vereinbar.
Auf eine von SP-Nationalrat Daniel Jositsch eingereichte Interpellation zum Thema Enthornung von Rindern, äusserte sich der Bundesrat bezüglich eines Verbotes des Enthornens. In der Antwort vom 7. September heisst es: „Der Bundesrat plant nicht, dem Gesetzgeber ein Verbot des Enthornens nahezulegen…“ Sofern gewisse Bedingungen wie ein anerkannter Sachkundeausweis und ein schmerzfreier Eingriff erbracht werden, sei das Enthornen zulässig und keine Missachtung der Tierwürde. Bei der Interessensabwägung sei zudem die Verletzungsgefahr von Mensch und Tier nach wie vor von Bedeutung. Bauliche Massnahmen würden die Gefahr zwar reduzieren, doch seien diese mit Mehrkosten verbunden. Auch müsste für eine Haltung von behornten Rindern ausreichend Zeit in die Beziehung Mensch-Tier investiert werden.