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Bundesrat lehnt Importverbot für Hormonfleisch ab
26.02.2015 – (lid) – Der Bundesrat will die Einfuhr von Hormonfleisch weiterhin erlauben. Er begründet dies mit Verpflichtungen gegenüber der WTO und ansonsten drohenden Strafzöllen.
Die Schweiz respektiere mit der aktuellen Regelung ihre internationalen Verpflichtungen nach dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), schreibt der Bundesrat in seiner Antwort zu einer Motion von Nationalrätin Adèle Thorens Goumaz (Grüne). Nach Ansicht des Bundesrates müsste die Schweiz im Falle eines Verbots mit jährlichen Strafzöllen in der Höhe von mindestens 30 Millionen Franken rechnen oder in einer allfälligen Vergleichslösung zusätzliche Zollfreikontingente in Höhe von 9'000 Tonnen Rindfleisch gewähren.
Die WTO hatte ein entsprechendes Importverbot der EU als unzulässig beurteilt und die USA und Kanada zur Erhebung von Strafzöllen ermächtigt, wobei sich die Parteien darauf einigten, die Angelegenheit mit einem zusätzlichen Zollfreikontingent zu regeln.
In der Schweiz ist das Verabreichen von hormonellen Stoffen an Nutztiere verboten. Importiertes Hormonfleisch, dieses stammt vorwiegend aus den USA und Kanada, muss deklariert werden.