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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur AP 2014/17
01.02.2012 – (lid) – Der Bundesrat hat am 1. Februar die Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 verabschiedet. Als nächstes muss das Parlament die Vorlage beraten.
Die Ziele sind ambitioniert: Mit der Agrarpolitik 2014/17 will der Bundesrat die Landwirtschaft produktiver, effizienter, nachhaltiger und wettbewerbsfähiger machen und sie zudem stärker auf den Markt ausrichten. Das Direktzahlungssystem, das Kernstück der neuen Agrarpolitik (AP), soll nicht mehr nach dem Giesskannenprinzip funktionieren, sondern zielgerichtet die Leistungen der Bauern belohnen. „Der Bundesrat erwartet mehr Leistung und gezieltere Leistung“, erklärte Landwirtschaftsminister Schneider-Ammann vor den Medien.
Während der Vernehmlassung zur AP 2014/17 sind rund 700 Stellungnahmen eingegangen. Der Bundesrat zeigte sich zu Konzessionen bereit, ohne allerdings etwas an der grundsätzlichen Stossrichtung zu ändern. Neu sollen Tierwohl und Ernährungssouveränität in den Zweckartikel des Landwirtschaftsgesetzes aufgenommen werden. Verzichtet wird auf eine Erhöhung der Mindestzahl an Standardarbeitskräften (SAK) zum Bezug von Direktzahlungen. Der Bundesrat will überdies einen Alpungsbeitrag für Ganzjahresbetriebe einführen und die Hang- sowie Sömmerungsbeiträge erhöhen. Mehr Geld soll es auch für Bauern geben, die Ackerbau betreiben, ihr Land biologisch bewirtschaften und ihren Tieren statt Kraftfutter Heu und Gras verfüttern. Eine weitere Änderung betrifft den Bezug von Direktzahlungen. Neu soll nur noch Subventionen erhalten, wer ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Landwirt vorweisen kann. Dem Bauernverband kommt der Bundesrat entgegen, indem die Anpassungsbeiträge für das Jahr 2014 von 650 auf 480 Mio. Franken reduziert werden sollen. Die Versorgungssicherheitsbeiträge, die flächenbezogen ausgerichtet werden, sollen höher ausfallen als ursprünglich geplant. Der allgemeine Flächenbeitrag wird wie vorgesehen aufgehoben.
Der Zahlungsrahmen beläuft sich mit 13,67 Mia. Franken für 2014 bis 2017 auf dem Niveau der Vorjahre. 11,2 Mia. Franken sind für Direktzahlungen vorgesehen, 1,7 Mia. Franken für Produktion und Absatz sowie 638 Mio. Franken für Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen.
Laut Bundesrat zeigen Modellrechnungen, dass mit der AP 14-17 sowohl die Nahrungsmittelproduktion als auch die ökologischen Leistungen zunehmen werden. Das Einkommen für den gesamten Landwirtschaftssektor kommt mehr als hundert Millionen Franken höher zu liegen, als wenn die heutigen Instrumente unverändert weitergeführt würden.