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Feuerbrand: Einschränkung des Verstellens von Bienen im Jahr 2015
12.03.2015 – Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2015 gelten Restriktionen beim Verstellen von Bienen.
Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2015 ist es verboten, Bienen aus dem Nicht-Schutzgebiet ins Feuerbrand-Schutzgebiet sowie Bienen innerhalb des Schutzgebietes aus Gemeinden mit Einzelherd in befallsfreie Gemeinden zu verstellen, wie Agroscope in Wädenswil am Donnerstag, 12. März 2015 mitteilte. Weil die Bakterienkrankheit in grossen Teilen der Schweiz bereits verbreitet ist, ist nur das Wallis Feuerbrand-Schutzgebiet.
Kantonale Regelungen sind unter www.feuerbrand.ch -> "Einschränkung des Verstellens von Bienen" oder bei der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz erhältlich.