Main Content
Freiburg schränkt Entschädigungen für gerissene Schafe ein
12.12.2014 – (lid) – Der Kanton Freiburg wird künftig für nicht korrekt geschützte Schafe, die nach dem 30. September gerissen werden, keine Entschädigungen mehr zahlen. Grund dafür ist ein Vorfall im Oktober.
In der ersten Oktoberwoche wurden auf der einzigen Alp, die zu diesem Zeitpunkt noch Schafe sömmerte, 17 Tiere gerissen. Der betroffene Betrieb war während der ganzen Saison nicht geschützt, wie der Kanton Freiburg in einer Medienmitteilung schreibt. Um solche Situationen zu vermeiden haben die Behörden beschlossen, dass ab 2015 Entschädigungen für Wolfangriffe, die nach dem 30. September erfolgen, nur dann ausgerichtet werden, wenn die Schutzmassnahmen für alle Herden im Präventionsperimeter korrekt angewendet worden sind.
Im Jahr 2014 wurden im Kanton Freiburg insgesamt 37 Schafe gerissen. Das sind mehr als 2013 (23), aber weniger als 2012 (55) und 2011 (63).