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Kommission will Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen
21.05.2014 – (lid) – Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) will, dass Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommen werden. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) begrüsst den Entscheid.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat mit 15 zu 10 Stimmen einem Vorentwurf zugestimmt, der vorsieht, die Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen. Damit soll einer Beeinträchtigung der hohen schweizerischen Qualitätsansprüche im Lebensmittelbereich entgegengewirkt werden, teilen die Parlamentsdienste mit. Eine Minderheit beantragte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Aus ihrer Sicht stellt das Cassis-de-Dijon-Prinzip ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz dar, welches noch einer längeren Evaluationszeit bedarf.
Seit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips am 1. Juni 2010 dürfen Lebensmittel, die in einem EU-Staat zugelassen sind, auch automatisch in der Schweiz verkauft werden. Dies, sofern das Bundesamt für Gesundheit seinen Segen dazu gibt. Der Schweizer Bauernverband (SBV) moniert, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip zu einem Absinken der Schweizer Qualitätsstandards führt und die Konsumenten täuscht. SBV-Direktor und FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois verlangte deshalb in einer parlamentarischen Initiative, dass Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommen werden.