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Nidwalden: Revidiertes Landwirtschaftsgesetz mehrheitlich positiv aufgenommen
11.03.2015 – (lid) – Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden schlägt dem Landrat einen Rahmenkredit für die Landwirtschaft 2016-2019 in Höhe von 5,96 Millionen Franken vor. Das entspricht einer Reduktion von gut 31 Prozent im Vergleich zur Periode 2012-2015.
Ein Teil der Reduktion ergibt sich, weil mit der neuen Agrarpolitik einige bisher kantonale Beiträge vom Bund abgegolten werden. So werden die kantonalen Beiträge für Pufferstreifen sowie die Steilhangbeiträge aufgehoben, wie der Kanton heute mitteilte. Für Hochstammbäume wird es hingegen weiterhin Kantonsgelder geben, nachdem an der Streichung in der Vernehmlassung zum kantonalen Landwirtschaftsgesetz Kritik geübt worden war. Aufgrund von Sparmassnahmen künftig nicht mehr fortgeführt werden wird die Wohnbausanierung.
Grundsätzlich sei die Vorlage zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden, so der Regierungsrat. Verschiedentlich sei die Sorge geäussert worden, dass der Druck auf die Landwirte infolge der AP 14-17 durch die Kürzung des Rahmenkredits noch verstärkt wird. Aufgrund der Gesamtbetrachtung der Stellungnahmen drängt sich aber für den Regierungsrat keine grundlegende Änderung der Vorlage auf.