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Parlament will Fleischeinfuhr von Privaten begrenzen
03.03.2015 – (lid) – Das Parlament will die Zollbestimmungen im Reiseverkehr ändern: Für die Fleischeinfuhr von Privaten sollen wieder Obergrenzen gelten.
Der Nationalrat hat am 2. März 2015 mit 95 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen einer Motion von Ständerat Ivo Bischofberger (CVP/AI) zugestimmt. Damit wird der Bundesrat beauftragt, beim Fleisch für eine „klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr“ zu sorgen.
Auslöser des Begehrens sind die seit Juli 2014 geänderten Zollbestimmungen im Reiseverkehr: Seither dürfen Private 1 kg Fleisch pro Tag zollfrei einführen; für Mengen, die über der Freigrenze liegen, muss ein Zoll von 17 Franken pro kg bezahlt werden. Die Obergrenze von 20 kg pro Tag wurde abgeschafft. Damit seien laut Ständerat Ivo Bischofberger Anreize geschaffen worden, Fleisch über den Reiseverkehr zu Handelszwecken zu importieren.
Das soll nun geändert werden. Anzustreben sei eine Obergrenze von drei bis fünf Kilogramm pro Person und Tag, sagte Bauernpräsident und CVP-Nationalrat Markus Ritter gemäss Nachrichtenagentur SDA.