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SBV sagt Ja zur Revision des Tierseuchengesetzes
21.09.2012 – (lid) - Die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen Bauernverbands will das Tierseuchengesetz den aktuellen Anforderungen anpassen. Sie hat deshalb die Ja-Parole zur Abstimmungsvorlage vom 25. November gefasst.
Die Landwirtschaftskammer (Laka) – das Parlament des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) – hat mit 72 zu 2 Stimmen der Revision des Tierseuchengesetzes zugestimmt, teilt der SBV mit. Das aus dem Jahr 1966 stammende Gesetz soll an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. Der zunehmende internationale Handel und die Reisefreudigkeit würden immer neue Krankheiten in die Schweiz bringen. Das neue Tierseuchengesetz wolle die Tiergesundheit verbessern. Der Prävention komme dabei ein hoher Stellenwert zu. Zurzeit herrschten von Kanton zu Kanton andere Grundlagen, um die Bekämpfung von Tierseuchen oder Präventionsmassnahmen zu finanzieren. Die Revision ermögliche eine einheitliche Regelung. Tierhaltern würden mehr Rechte eingeräumt. Neue Zwangsimpfungen, wie sie vom Referendumskomitee befürchtet werden, sind im neuen Tierseuchengesetz nicht enthalten, entsprechende Ängste sind laut SBV unbegründet.
Am 25. November entscheidet das Volk über eine Revision des Tierseuchengesetzes.