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Schoggigesetz: So funktioniert die Nachfolge-Lösung
15.10.2018 – (lid.ch) – Anfang 2019 tritt die Nachfolgelösung für das Schoggigesetz in Kraft. Heute hat die Milchbranche über die Umsetzung informiert.
Seit 1974 verbilligt der Bund Schweizer Milch und Schweizer Getreide, wenn diese in verarbeiteter Form im Ausland abgesetzt werden. Damit will er verhindern, dass hiesige Nahrungsmittel-Hersteller für ihre Exportprodukte auf günstigere ausländische Agrarrohstoffe ausweichen.
Ende 2018 ist Schluss mit dieser Praxis. Das hat der Bundesrat so entschieden, weil die Welthandelsorganisation WTO ein Verbot von staatlichen Ausfuhrbeiträgen per 2020 ausgesprochen hat. Rund 280 Mio. kg Milch drohten damit den Absatzmarkt zu verlieren. Das sind rund 8 Prozent der gesamten Milchmenge bzw. die Milch von 1'750 Betrieben. "Es ist eine Illusion zu glauben, die Nahrungsmittelindustrie würde sich für Schweizer Milchrohstoffe entscheiden, wenn sie diese zu Schweizer Preisen einkaufen müsste", sagte Stefan Kohler, Geschäftsführer der Branchenorganisation Milch (BOM), heute an einer Medienorientierung in Bern.
Drei Jahre hat die Milchbranche an einer privatrechtlichen Nachfolgelösung für das staatliche Schoggigesetz gearbeitet – um sicherzustellen, dass auch weiterhin Schweizer Milch in verarbeiteter Form exportiert werden kann. Die vorliegende Lösung sei WTO-konform, breit abgestützt und werde von allen Akteuren getragen, sagte Peter Hegglin, Präsident der Branchenorganisation Milch. Auch Hanspeter Kern, Präsident der Schweizer Milchproduzenten (SMP), zeigte sich erfreut, dass sich die Branche auf eine Lösung einigen konnte. Für die Milchbauern sei diese von grosser Bedeutung. Sie sichere Absatzmärkte und Arbeitsplätze.
Neu entrichtet der Bund ab nächstem Jahr 94,6 Mio. Franken direkt an Verkehrsmilch-Produzenten und Getreidebauern in Form einer Zulage. Bei der Milch sind es 4,5 Rp. pro kg. Die Bauern haben aber nichts von der Zulage, denn diese wird ihnen von den Abnehmern wieder auf der Milchgeld-Abrechnung abgezogen. Stattdessen werden mit der Zulage zwei Fonds der BOM alimentiert. Der eine Fonds, der mit jährlich 60 Mio. Fr. (80% der Mittel) gespiesen wird, dient der Rohstoffverbilligung analog des heutigen Schoggigesetzes. Allerdings erhalten Verarbeiter weniger Geld pro kg exportiertes Nahrungsmittel als heute.
Der andere Fonds, in den jährlich rund 16 Mio. Franken fliessen (20% der Mittel), soll für den Export überschüssiger Butter eingesetzt werden. Neu will die BOM auch Produkte wie Joghurts und Desserprodukte im Export unterstützen, die bislang nicht von Schoggigesetz-Geldern profitiert haben. Damit will man Innovationen und den Aufbau neuer Märkte fördern.
Bauern erhalten die neue Zulage nur, wenn sie sich aktiv darum bemühen. Sie kann ab dem 6. November 2018 auf der Datenbank Milch beantragt werden. Für die Auszahlung der Zulage liefert die TSM Treuhand GmbH dem Bund Milchmenge und Zahlungsverbindung eines jeden Milchbauern. Zudem ist die TSM für das Inkasso bei den Milchverwerten und – zusammen mit der Firma Pro Cert – für die Kontrolle der Exporte zuständig.
Weitere Informationen auf der Webseite der Branchenorganisation Milch.