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St. Gallen will Tuberkulose bei Wild eindämmen
11.08.2014 – (lid) – Im vergangenen Jahr erkrankten mehrere Rinder an Tuberkulose. Möglicherweise wurden sie durch den Kontakt mit Wild angesteckt. Um die Verbreitung zu verhindern, werden nun St. Galler Jäger und Wildhüter in die Pflicht genommen.
Seit dem 1. August 2014 verpflichtet die Tierseuchengesetzgebung Jägerinnen und Wildhüter dazu, seuchenverdächtige Veränderungen bei Wildtieren dem Veterinärdienst zu melden. In Vorarlberg wurden bereits mit Tuberkulose (TBC) infizierte Rothirsche entdeckt, weshalb der angrenzende Kanton St. Gallen der Ansteckungsgefahr besonders ausgesetzt ist, wie der Kanton St. Gallen in einer Mitteilung schreibt. Deshalb lässt er das Wild ab Beginn der Rothirschjagd am 15. August 2014 auf Tuberkulose untersuchen. Als Hilfestellung zur Erkennung von Tuberkulose bei Wild werden derzeit Informationsbroschüren an alle St. Galler Jagdgesellschaften verschickt.
Um das Ausbreitungsrisiko zudem zu vermindern, müssten die stetig anwachsenden Rothirschbestände intensiver bejagt werden, vor allem in der Region Werdenberg, wie Dominik Thiel, Leiter des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei, gemäss Mitteilung sagt.