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Ständerat: Kein Geld für behornte Kühe
21.09.2017 – (lid.ch) – Der Ständerat empfiehlt die Hornkuh-Initiative zur Ablehnung. Auf einen Gegenvorschlag verzichtet die kleine Kammer.
Der Ständerat hat sich heute mit der Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschlichen Nutztiere", kurz Hornkuh-Initiative, befasst. Initiiert von Bergbauer Armin Capaul und seinen Mitstreitern der IG Hornkuh, verlangt das 2016 eingereichte Volksbegehren, dass der Bund Tierhalter finanziell entschädigt, wenn Kühe und Ziegen nicht enthornen werden.
Der Ständerat folgt dem Bundesrat und empfiehlt mit 28 gegen 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen die Initiative abzulehnen. Wie Kommissionsprecher Isidor Baumann (CVP/UR) ausführte, habe man zunächst einen Gegenvorschlag erwogen. Als die Initianten allerdings auf einer Abstimmung beharrten, habe man die Idee wieder verworfen. "Es war also aufgrund der Beratung mit den Initiantinnen und Initianten nicht möglich, einen Brückenschlag zu machen", betonte Baumann.
Gehört nicht in die Verfassung
Laut Baumann könne das Anliegen der Initianten auf anderem Weg realisiert werden als über die Verankerung in der Verfassung. Gesetzliche Grundlagen würden bereits heute existieren für eine Unterstützung behornter Kühe. Weiter betonte er, dass punkto Tierschutz kein Handlungsbedarf bestehe. Baumann zitierte einen Bericht der Bundesverwaltung, der festhält: "Es gibt keinen naturwissenschaftlich abgestützten Nachweis für eine besondere Funktion der Hörner als Sinnesorgan oder im Stoffwechsel der Kühe. Ebenso gibt es keine messbaren Veränderungen bei den Tieren, die nach dem Abheilen der ausgebrannten Hornanlage ohne Hörner leben." Das Enthornen soll ein Entscheid jedes einzelnen Landwirts bleiben, sagte Baumann.
Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) verteidigte die Hornkuh-Initiative. Das Enthornen sei ein schmerzhafter Eingriff, der die Würde der Tiere verletzte und gegen das Tierschutzgesetz verstosse. Die Initiative sei kostenneutral und administrativ einfach umzusetzen. Zanetti betonte zudem, dass die Idee, Direktzahlungen für behornte Kühe zu entrichten, keineswegs abwegig sei. Der Bund fördere heute unter anderem Trockenmauern, Hochstammbäume, Miststöcke, Hecken und Holztröge, gab Zanetti zu bedenken. Geld für Hornkühe sei kein "förderungspolitischer Sündenfall".
Notwehr des Bergbauern
Die Kritik, dass das Anliegen der Hornkuh-Initianten nicht in die Verfassung gehöre, konterte Zanetti mit der Bemerkung: Armin Capaul habe alles versucht, um eine Lösung auf der adäquaten rechtlichen Ebene und ausserhalb der Bundesverfassung zu finden. Bauer Capaul habe es mit einer Petition versucht, mit offenen Briefen an das Bundesamt, an den Bundesrat – jedoch ohne Erfolg. Deshalb habe er eine Initiative lanciert, dem "Notwehrrecht der kleinen Leute", wie es Zanetti ausdrückte.
Bundesrat Schneider-Amman sprach sich gegen die Initiative aus. Das Anliegen sei ja sympathisch, es gebe aber keinen wissenschaftlichen Beleg, dass das Nichtenthornen zum Wohlergehen der Tiere beitrage. Schneider-Amman betonte, dass der Entscheid für oder gegen Hörner Angelegenheit der Bauern sein solle. Und: Mit der Initiative würde unter anderem die Anbindehaltung gefördert.
Mehr zum Thema im LID-Mediendienst vom 24. März 2016. Die Argumente des Bundesrates finden sich in der Botschaft zur Initiative.