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Ständerat streicht Ausbeutebesteuerung
25.11.2014 – (lid) – Der Ständerat hat die Ausbeutebesteuerung gestern mit 33 zu 12 Stimmen wieder aus dem Alkoholgesetz gestrichen, da er sie als verfassungswidrig ansieht.
Die Frage, ob die Ausbeutebesteuerung verfassungs- und völkerrechtswidrig ist, ist umstritten. Zwei von der Alkoholverwaltung resp. vom Bauernverband beauftragte Professoren sind sich in ihren Gutachten nicht darüber einig. Der Ständerat ist nun der Empfehlung seiner Wirtschaftskommission gefolgt und hat die Ausbeutebesteuerung gestrichen.