Main Content
Ständeratskommission: Nein zu Steuererleichterungen
14.10.2016 – (lid.ch) - Anders als der Nationalrat lehnt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) eine privilegierte Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke mit klarem Mehr ab.
Mit 10 zu 2 Stimmen beantragt die WAK-S ihrem Rat, auf die Vorlage zur Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke nicht einzutreten. Aufgrund des Rechtsgleichheitsgebots sollen aus Sicht der Kommission selbständige Landwirten und andere selbständig Erwerbenden mit Grundstücken in der Bauzone gleichbehandelt werden, teilen die Parlamentdsdienste mit. Die Situation der Landwirte darf somit nicht mit jener von Privatpersonen verglichen werden. Die Vorlage verletzt nach Auffassung der Kommissionsmehrheit zudem das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Die Besteuerung von Wertzuwachsgewinnen, die beim Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erzielt werden, wird von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich gehandhabt. Dass es dabei, z.B. bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs, aufgrund der heutigen kantonalen Regelungen auch zu Härtefällen kommen kann, wird von der WAK-S nicht bestritten. Bereits heute besteht jedoch für alle die Kantone die Möglichkeit eines Steueraufschubs oder eines Steuererlasses. Den Kantonen stehen somit Instrumente zur Verfügung, auftretenden Härtefällen zu begegnen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist zudem bereit, mittels eines Rundschreibens die Vereinheitlichung der Praxis bei der direkten Bundessteuer voranzutreiben und so einen Beitrag zur Minderung von Härtefällen zu leisten. Sobald ein entsprechendes Rundschreiben der ESTV im Entwurf vorliegt – was voraussichtlich im 1. Quartal 2017 der Fall sein dürfte – will sich die WAK-S damit befassen und bei Bedarf ergänzend dazu ein Kommissionsvorstoss zur Verhinderung von Härtefällen ins Auge fassen.