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Strengere Regeln bei Rückverfolgbarkeit
23.10.2013 – (lid) – Der Bundesrat hat die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von tierischen Produkten und Sprossen präzisiert.
Vorgeschrieben sind nun unter anderem eine genau Beschreibung der Produkte, Angaben über Volumen oder Menge, Versanddatum sowie Angaben zu Sender und Empfänger. Neu festgehalten ist auch, wie lange Dokumente aufbewahrt werden müssen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) heute mitteilte. Laut BAG ist die Rückverfolgbarkeit notwendig, um die Lebensmittelsicherheit und die Zuverlässigkeit der Information über ein Produkt zu gewährleisten und damit gesundheitsgefährdende Produkte vom Markt entfernt werden können.
Die Präzisierung der Regeln steht im Zusammenhang mit dem Pferdefleischskandal und dem EHEC-Ausbruch.