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Tierärzte fordern bessere Kontrolle von Tierheilpraxen
12.06.2017 – (lid.ch) – Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) will sich gegen den „Wildwuchs“ von Anbietern komplementärer Heilmethoden in der Tiermedizin wehren.
Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) will sich für einheitlichere Regeln und striktere Kontrollen von Tierheilpraktikern einsetzen, die über keine reglementierte Ausbildung verfügen. Heute sind die Vorschriften für Tierheilpraxen unterschiedlich. In einigen Kantonen dürfen Tierheilpraktiker beispielsweise Akupunkturnadeln einsetzen, in anderen nicht. In den meisten Kantonen dürfen sie zudem ohne Praxisbewilligung praktizieren.
Zum Wohle des Tieres sollten nur gut ausgebildete, kompetente Fachpersonen in tiermedizinischen Heilberufen tätig sein, schreibt die GST in einer Mitteilung. Tierärztinnen und Tierärzte, die in einem Bereich der Komplementärmedizin tätig seien, hätten nach dem Studium mehrjährige Weiterbildungen absolviert. Die GST verleiht entsprechende Fähigkeitsausweise an Tierärztinnen und Tierärzte. Mit Ausnahme von Bagatellfällen sollte die Erstdiagnose durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgen, um die richtige Therapie einzuleiten, heisst es weiter. Die GST empfiehlt daher Tierhaltenden, die ihr Tier mit Komplementärmedizin behandeln lassen möchten, sich an eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit Fähigkeitsausweis GST zu wenden.