Main Content
Tierschutz unterstützt Direktzahlungsforderung für behörnte Kühe
25.01.2011 – (lid) – Der Schweizer Tierschutz (STS) unterstützt das Anliegen, Tierhalter, die ihr Kühe nicht enthornen, mit Direktzahlungen zu unterstützen.
In einem Brief an Manfred Bötsch, Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), unterstreicht der STS seine Haltung, "dass das Halten von behörnten Kühen nicht verordnet werden kann, aber gefördert werden soll." Man unterstütze deshalb die entsprechende Eingabe der Bauern Armin Capaul und Daniel Wismer. Die beiden hatten in einem Brief an das BLW vorgeschlagen, dass der Bund für eine Kuh mit Hörnern jährlich 365 Franken bezahlt.
Man könne sich vorstellen, heisst es in dem Brief weiter, dass ein Betrieb, dessen Kühe im RAUS-Programm für regelmässigen Auslauf gehalten würde, für alle behornten Tiere beitragsberechtigt sei und dass dies auf der Tierverkehrsdatenbank zu dokumentieren wäre.