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Walliser Rohschinken und Trockenspeck werden geschützt
02.10.2015 – (lid) – Der Bund hat den Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck ins eidgenössische Register der geschützten geografischen Angaben (GGA) eingetragen.
Im Mai 2015 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Gesuch der „Association des producteurs des Viandes séchées du Valais“ veröffentlicht. Einsprachen seien in der dreimonatigen Frist keine eingegangen, heisst es in einer Mitteilung. Deshalb könne der Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck als geschützte geografische Angabe (GGA) in das entsprechende Register eingetragen werden.
Der Name und Ruf von Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck seien untrennbar mit dem Kanton Wallis verbunden. Die schwierigen klimatischen Bedingungen in den Alpen hätten die Bewohner früher gezwungen, lang haltbare Reserven anzulegen, um die harten Monate zu überstehen. Dank der Sonne, dem trockenen Klima und dem Wind im Rhonetal seien findige Schäfer einst dem Einsalzen und Trocknen auf die Spur gekommen. Diesen im Stadel oder auf dem Dachboden durchgeführten Konservierungstechniken verdanken der Walliser Rohschinken und der Walliser Trockenspeck ihr ganz besonderes Aroma, begründet das BLW die Aufnahme ins GGA-Register.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und geografischen Angaben (GGA/IGP) lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Das GUB-Register umfasst 21 Eintragungen, das GGA-Register 13 Eintragungen.