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Weniger Kontrollen für Früchte und Gemüse beim Export
28.11.2013 – (lid) - Der Gemischte Agrarausschuss hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass neu alle Schweizer Früchte und Gemüse, die beim Export den EU-Vermarktungsnormen entsprechen, von der EU nicht noch einmal kontrolliert werden.
Früchte und Gemüse, die in der EU verkauft werden, müssen bestimmten Normen entsprechen. Werden diese von der Schweiz kontrolliert, müssen Früchte und Gemüse, die exportiert werden, nicht mehr von der EU kontrolliert werden. Das hat der Gemischte Agrarausschuss Schweiz-EU heute beschlossen, teilt das Bundesamt für Landwirtschaft mit. Der Beschluss gilt ab dem 17. Dezember 2013.
Der Beschluss, der den Schutz der Schweizer Bezeichnungen „Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse" sowie „Glarner Kalberwurst" in der EU vorsieht, soll im Frühling 2014 in Kraft treten. Auch die Arbeiten zur Aktualisierung von Anhang 6, dessen Anwendungsbereich neu auf Gemüsesaatgut ausgedehnt werden soll, befinden sich in der Endphase.
Gegenüber dem Vorjahr konnte wertmässig eine leichte Steigerung der Exporte von Schweizer Agrarprodukten in die EU verzeichnet werden (+4% auf 5,1 Mia. CHF). Die Importe dagegen sind um etwa 3% auf 8 Mia. CHF zurückgegangen.