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Zuger Kirschtorte ist geschützt
24.03.2015 – (lid) - Die Bezeichnung „Zuger Kirschtorte“ kann ins Register der geschützten geografischen Angaben aufgenommen werden.
Die Zuger Kirschtorten-Gesellschaft, in welcher alle 12 Tortenproduzenten organisiert sind, feiert heuer „100 Jahre Zuger Kirschtorte“. Zum Jubiläum gibt es ein besonderes Geschenk: Die Zuger Kirschtorte darf ins Register der geschützten geografischen Angaben aufgenommen werden, teilt der Bund heute mit. Damit muss die Herstellung der Zuger Kirschtorte zwingend im Kanton Zug und unter Berücksichtigung bestimmter Verfahrens- und Qualitätsbestimmungen erfolgen.
Die Zuger Kirschtorten-Gesellschaft hat ein Gesuch zur Aufnahme ins Register der geschützten geografischen Angaben (IGP) bereits im Juli 2013 eingereicht. Dagegen haben Tortenproduzenten Einsprache erhoben. Knackpunkt war unter anderem die Verfügbarkeit von Zuger oder Rigi Kirsch. Inzwischen wurde eine Einigung erzielt: Sollte Zuger bzw. Rigi Kirsch infolge einer kleinen Kirschenernte knapp werden, dürfte ausnahmsweise auch Kirsch aus einer anderen Region verwendet werden.
Mit dem Eintrag ins IGP-Register muss die Zuger Kirschtorte gemäss Richtlinien des Pflichtenhefts hergestellt werden. Darin wird unter anderem geregelt, dass die Zuger Kirschtorte eine runde Form mit einem Durchmesser von mindestens 8 cm aufweisen muss und dass die maximale Höhe 45 mm beträgt. Auch der Alkoholanteil wurde definiert: mindestens 4 Gewichtsprozente.
Die Zuger Kirschtorte hat im Kanton Zug eine lange Tradition. Sie wurde 1915 in der Stadt Zug erfunden. Die Stadtzuger Konditoreien konnten in der Folge vom Wissen und von der Erfahrung des Erfinders Heinrich Höhn profitieren. Das Herstellungsverfahren ist seit 100 Jahren gleich geblieben, mit Ausnahme gewisser technischer Fortschritte und veränderten Zutaten. Die Zuger Kirschtorte wird auch heute noch von Hand zusammengesetzt. Der Kirschanteil ist seit ihrer Erfindung stetig gestiegen.
- Liens :
- www.zuger-kirschtorten-gesellschaft.ch