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KAGfreiland fordert Direktzahlungen für Kühe mit Hörnern
22.06.2011 – (lid) – Der Bund soll künftig für behornte Kühe und Ziegen Direktzahlungen entrichten. Und für tierfreundliche Ställe und für regelmässigen Auslauf sollen Bauern mehr Geld erhalten. Dies fordert die Nutztierschutz-Organisation KAGfreiland im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014-2017.
„Heute fliessen von den total 2,8 Milliarden Franken an Direktzahlungen nur gerade 8 Prozent in den Bereich Tierwohl“, kritisiert Nadja Brodmann von KAGfreiland gemäss einer Medienmitteilung vom 22. Juni. Die Nutztierschutz-Organisation verlangt vom Bund, dass er die Direktzahlungen für tierfreundliche Ställe und für regelmässigen Auslauf erhöht. Heute werde auch tierwidrige Haltung gefördert. So gebe es – etwa bei der Munimast – auch Direktzahlungen für Tiere, wenn diese das ganze Leben eng zusammengepfercht im Stall verbringen müssten. Solche Beiträge gehören abgeschafft, fordert KAGfreiland.
Neu soll der Bund hingegen Direktzahlungen für Kühe mit Hörnern entrichten. Heute seien nur noch zehn Prozent behornt. Jährlich würden 200‘000 Kälber enthornt. Hörner seien aber wichtig für das Sozialverhalten der Kühe, die Rangordnung und die Körperpflege. Beiträge soll der Bund künftig auch für behornte Ziegen zahlen. Gemäss KAGfreiland stehen 15 Organisationen mit rund 550‘000 Mitgliedern hinter diesen Forderungen.
Die Agrarpolitik 2014-2017, deren Herzstück die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems ist, befindet sich noch bis Ende Juni in der Vernehmlassung.