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Kleine Passagiere auf Papas Traktor
13.12.2018 – (lid.ch) - In der Schweiz verunfallen jährlich etliche Kinder beim Mitfahren oder im Bereich von Landwirtschaftlichen Fahrzeugen, davon 2-3 tödlich.
Text: Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL)
Manuel T.* ist im Zeitdruck; nach der Panne mit dem Kreiselschwader muss er sich nun beeilen, um das Heu vor dem angekündigten Gewitter noch trocken reinzubringen. Er setzt sich auf seinen Traktor und zirkelt dann zügig mit einem konzentrierten Blick über die rechte Schulter rückwärts an den Ladewagen, um anzuhängen. Sein vierjähriger Sohn Leon* ist beim ersten Motorengeräusch vom Sandkasten losgelaufen - er möchte unbedingt bei Papa mitfahren.
Konzentriert auf das Anhängemanöver sieht Manuel nicht, dass Leon geradewegs auf den Aufstieg auf der linken Fahrzeugseite zuläuft; direkt in den Bereich der Traktorräder, die stetig rückwärts rollen...
In der Schweiz verunfallen jährlich etliche Kinder beim Mitfahren oder im Bereich von Landwirtschaftlichen Fahrzeugen, davon 2-3 tödlich; etwa, weil sie sich nicht mehr festhalten können und vom Fahrzeug rutschen oder weil sie beim Rückwärtsfahren übersehen werden.
Ist mein Arbeitsplatz kinderbetreuungstauglich?
Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind gross, laut, stark und üben daher eine besondere Faszination auf Kinder aus. Die Verlockung, den Zwerg mal eben mit auf den Traktor zu nehmen, ist gross. Lieber das Kind auf statt unter dem Traktor oder einer Maschine, oder?
Mit dem Mitführen von Kindern übernehmen Sie jedoch auch deren Betreuung und Aufsicht - fragen Sie sich daher ehrlich, ob Ihr Arbeitsplatz auf dem Fahrzeug auch für die Kinderbetreuung geeignet ist:
- Sitzt das Kind auch dann noch sicher, wenn es langsam müde wird oder einschläft?
- Bleibt das Kind sicher auf seinem Sitzplatz, wenn Sie mal stark bremsen müssen?
- Wie sieht es in einer brenzligen Situation aus, wenn Sie sich voll auf das Fahrzeug und die angehängte Maschine konzentrieren müssen und nicht mehr auf das Kind achten können?
- Können Sie ausschliessen, dass das Kind an Bedienelemente stösst und so unbeabsichtigt die Gelenkwelle einschalten oder das Hubwerk bewegen kann?
- Wie ist das Kind geschützt bei einem möglichen Fahrzeugsturz?
- Wie gehen Sie damit um, wenn Kinder beim ersten Motorengeräusch zum Fahrzeug rennen - wie der kleine Leon?
- Und nicht zuletzt: können und müssen Ihre Angestellten und/oder Lernenden die Verantwortung der Kinderbetreuung auf dem Fahrzeug tragen?
Wie darf ich Kinder mitführen?
Das Mitfahren von Personen und das Mitführen von Kindern auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist in der Verkehrsregelverordnung VRV folgendermassen geregelt:
Berechtigte Personen dürfen im Nahverkehr auch auf der Ladebrücke oder der Ladung mitgeführt werden, wenn ein angemessener Schutz sichergestellt ist und die bewilligten Plätze nicht ausreichen. Kinder bis zum vollendeten 7. Altersjahr müssen dabei von einem mehr als 14 Jahre alten Mitfahrer beaufsichtigt werden oder auf einem sicheren Kindersitz mitfahren.
Kriterien für einen guten Kindersitz
Die meisten Fahrzeuge sind heute mit mechanisch oder pneumatisch gefederten Fahrersitzen ausgerüstet, um Schädigungen an der Wirbelsäule durch Schläge zu vermindern. Aus denselben Gründen empfehlen wir auch den Einsatz eines gefederten Kindersitzes, wo die Platzverhältnisse auf dem Fahrzeug es erlauben. Gerade wenn Kinder müde werden oder einschlafen, nimmt die Körperspannung ab und die Schläge übertragen sich direkt auf die Wirbelsäule. Sicherheitsgurten mit kindersicheren Öffnungsmechanismen sorgen dafür, dass Kinder in jeder Situation auf dem Sitz bleiben und gestützt sind - auch dann, wenn sie der Schlaf übermannt. Die Kopfstütze gibt zusätzliche Stabilität und schützt den Bereich der Halswirbelsäule. Wo es von den räumlichen Gegebenheiten im Fahrzeug her möglich ist, empfiehlt sich die Montage des Kindersitzes in Fahrtrichtung, um den Körper optimal zu stützen. Schnellwechselkonsolen ermöglichen den einfachen Wechsel des Kindersitzes zwischen verschiedenen Fahrzeugen.
Dennoch: auch mit dem komfortabelsten Kindersitz sollten die Sprösslinge deren Gesundheit zuliebe nicht über eine längere Zeitdauer auf dem Traktor mitgeführt werden. Bei kabinenlosen Traktoren empfiehlt sich zudem das Tragen eines Gehörschutzes.
...und was wurde nun aus Leon?...
Der ist auf seinem Weg zu Papas Traktor (un-)glücklicherweise über die schlafende Hofkatze* gestolpert und hat sich nur das Knie aufgeschlagen. Er durfte dann beim Grosi* bleiben und auf dem Gartenbänkli ein Eis essen.
*sämtliche Personen und Handlungen sind frei erfunden.