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Milch: 10 Kriterien für den Branchenstandard
13.09.2018 – (lid.ch) – Ab Juli 2019 gilt der neue Branchenstandard für Milch. Die Branchenorganisation Milch (BOM) hat die 10 Kriterien veröffentlicht, die erfüllt werden müssen.
Aus dem Bereich Tierwohl müssen die Bäuerinnen und Bauern künftig 5 Anforderungen erfüllen, wie die BOM mitteilt.
- Die Kühe müssen entweder am Programm Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS) und/oder Besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) teilnehmen. Gemäss den Schweizer Milchproduzenten (SMP) nehmen aktuell 83 Prozent der Betriebe bei RAUS und 37 Prozent bei BTS teil.
- Die Mindesthaltedauer für Kälber beträgt bei allen geborenen Kälbern 21 Tage.
- Die Kühe müssen mindestens 2-mal täglich gemolken werden.
- Tierhalter, die an Schauen und Ausstellungen teilnehmen, müssen sich an das Reglement der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter (ASR) halten.
- Schlachtkühe dürfen nicht trächtig sein.
Bei der Fütterung setzt die BOM 2 Richtlinien:
- Wenn Sojaschrott verwendet wird, muss dieses aus nachhaltigen Quellen stammen.
- Das Milchkuh-Futter darf weder Palmfett noch Palmöl enthalten.
Die weiteren Anforderungen betreffen folgende Bereiche:
- Ohne ärztliche Anordnung dürfen keine kritischen Antibiotika eingesetzt werden, die wegen möglicher Resistenzbildung umstritten sind.
- Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) muss erfüllt werden. Dieser ist ohnehin Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen.
- Jede Kuh muss einen Namen haben.
Es wird ausserdem Zusatzanforderungen geben. Die Bäuerinnen und Bauern können dabei aus einer Liste zwei Anforderungen auswählen. Diese Zusatzkriterien werden in den nächsten Wochen von einer Arbeitsgruppe definiert werden.
Noch definiert wird ausserdem, welche Anforderungen für die Verarbeitung und den Handel zur Erfüllung des Standards gelten, wie der Standard ausgezeichnet werden wird. Zudem muss das Reglement inkl. Sanktionen ausgearbeitet und entschieden werden, wie Härtefälle bei RAUS beurteilt werden.