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Weinbauern dürfen Kirschessigfliege intensiver bekämpfen
25.08.2016 – (lid.ch) – Weinbauern dürfen das auch im Biobereich erlaubte Insektizid Spinosad neu dreimal statt zweimal anwenden. Laut Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) kann so der Schutz der Reben vor der Kirschessigfliege verlängert werden.
Voraussetzung für das dreimalige Ausbringen des Insektzids Spinosad ist, dass die aktuell erlaubte Menge pro Anwendung gesenkt wird, heisst es in einer Medienmitteilung des BLW. Laut Bundesamt haben sich in den letzten Tagen Meldungen gehäuft, wonach die Kirschessigfliege auch in Rebbergen in "beunruhigendem Ausmass" festgestellt worden ist.
Man habe deshalb umgehend nach Möglichkeiten gesucht, die Schutzdauer der Rebkulturen zu verlängern, heisst es weiter. Die neue Regel tritt bereits heute in Kraft.